Informationen zu SchrottWetzel

Folgende, uns vorliegende Genehmigungen wurden bereits der Firma Schrott Wetzel unter Ausschluss der Öffentlichkeit genehmigt.

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Genehmigung vom 23.11.2012 mit folgenden Inhalten:

  • bauliche Änderungen an der Anlage (Containerwände an der nördlichen Grenze, Entfall des Lärmschutzes (Auffüllwand) an der südlichen Grenze)
  • Errichtung einer Anlage zur Separierung von Metallfraktionen aus Ofenschlacke
  • Erweiterung der Nachtausfahrten auf bis zu sieben LKW Ausfahrten zwischen 05:00 und 06:00 Uhr von Montag bis Freitag
  • Erweiterung des Inputkatalogs
  • Lagerung von gefährlichen Abfällen von 30t auf 50t erhöht
  • Lagerung von ungefährlichen Abfällen (kein Eisen-Schrott) von 55t auf 300t erhöht.
  • Gesamtkapazität wird um 305t auf insg. 10105t erhöht.
  • Der Inputkatalog (Annahme, Lagerung und Verarbeitung) umfasst folgende gefährliche und nicht gefährliche Stoffe:
    • Metallabfälle / Unverarbeitete Schlacke / Walzzunder / Anodenschrott / Ofenschlacke / Eisenfeil- und Drehspäne / Eisenstaub und –teile / Schweißabfälle / Verpackungen aus Metall / Altreifen / Altfahrzeuge / Bremsbelege / Eisenmetalle / Nichteisenmetalle / Elektroschrott / Bleibatterien / Andere Batterien und Akkumulatoren / gebrauchte Katalysatoren / Beton / Ziegel / Holz / Glas, Kunststoff und Holz die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind / Kupfer, Bronze, Messing / Aluminium / Blei / Zink / Eisen und Stahl / Zinn / Gemischte Metalle / Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind / Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten / Boden und Steine / Gleisschotter / Gemischte Bau- und Abbruchabfälle / Gebrauchte Geräte, die FCKW enthalten / Gebrauche elektrische und elektronische Geräte / biologisch abbaubare Abfälle Straßenkehricht
  • Der Outputkatalog (Ausgänge: Abfälle, die durch den Anlagenbetrieb entstehen) umfasst folgende gefährliche und nicht gefährliche Stoffe:
    • Metallabfälle / Unverarbeitete Schlacke / Walzzunder / Anodenschrott / Ofenschlacke / Eisenfeil- und Drehspäne / Eisenstaub und –teile / Schweißabfälle / Gemischte Verpackungen / Altreifen / Altfahrzeuge / Bremsbelege / Bleibatterien / Andere Batterien und Akkumulatoren / gebrauchte Katalysatoren / Beton / Ziegel / Holz / Glas, Kunststoff und Holz die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind / Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind / Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten /Kabel / Boden und Steine / Gleisschotter /Papier und Pappe / Eisenmetalle / Nichteisenmetalle / Kunststoff und Gummi / Glas / Holz, das gefährliche Stoffe enthält / Holz / Mineralien / Sonstige Abfälle einschließlich Materialmischungen aus der mechanischen Behandlung von Abfällen / Gebrauchte Geräte, die FCKW enthalten / Gebrauche elektrische und elektronische Geräte / biologisch abbaubare Abfälle / Straßenkehricht / Sperrmüll / halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und –lösungen / nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis / nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis / feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl- und Wasserabscheidern / Schlämme aus Öl- und Wasserabscheidern / Schlämme aus Einlaufschächten / Öle aus Öl- und Wasserabscheidern / Öliges Wasser aus Öl- und Wasserabscheidern / Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl- und Wasserabscheidern / Aufsaug- und Filtermaterialien einschließlich Ölfilter, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind / Ölfilter / Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle / Abfälle aus der Kanalreinigung

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Genehmigung vom 30.09.2009 mit folgenden Inhalten:

  • Errichtung und Betrieb einer neuen, leistungsstärkeren Schrottschere
  • Errichtung / Neustrukturierung des Outputlagers
  • Erweiterung des Abfallartenkatalogs um gefährliche und nicht gefährliche Abfälle
  • Lagerung von gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von 30t
  • Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von 55t
  • Ersatz von 2 Bagger durch 2 leistungsstärkere Bagger
  • LKW-Nachtausfahrten montags bis freitags (22:00-06:00 Uhr), max. 7 Nachtausfahrten pro Woche