Erfolge

Folgende Erfolge konnten wir mit Hilfe Ihrer Unterstützung gemeinsam erreichen:

  • Nach fast 3 Jahren gerichtlichen Auseinandersetzungen wurde seitens des Gerichts festgestellt, dass eine Bildung von sogenannten Gemengelagen im Wohngebiet am Wasserturm nicht zulässig sind. D.h., es gelten im gesamten Wohngebiet am Wasserturm die Lärmgrenzwerte nach TA Lärm eines Allgemeinen Wohngebiets von 55dB und nicht wie in den bisherigen Lärmgutachten teilweise angewandten 60dB (infolge der Zwischenwertbildung durch Gemengelagen im Randbereich). Diese richterliche Feststellung bewirkt, dass der Lärmpegel der Firma Schrott Wetzel GmbH in Richtung Wohngebiet am Wasserturm um 5 dB gesenkt werden muss.
  • Ebenso wurde gerichtlich entschieden, dass es sich beim Ortsteil Eulau um ein allgemeines Wohngebiet (ggf. auch reines Wohngebiet) handelt und nicht um ein Mischgebiet.
  • Aufgrund unserer kritischen Hinweise in Flyern und Ihrer Unterstützung ist der Bebauungsplan „Eingeschränktes Industriegebiet“ bislang nicht durchgesetzt, sondern seitens der Gemeinde einstweilen gestoppt. Laut Bürgermeister ist das Thema Industriegebiet vom Tisch.
  • Der öffentliche Weg, welcher infolge der Erweiterung der Schrott Wetzel GmbH verkauft werden sollte, wird nun nicht verkauft. Er steht weiterhin öffentlich für die allgemeine Nutzung zur Verfügung!
  • Etwaige Vorwürfe von Falschinformationen im Flyer wurden durch unsere anwaltliche Vertretung vollinhaltlich ausgeräumt.